In der PV-Info 5/2021 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab 1. 5. 2022 wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

