Durch Kundmachung der BMJ, BGBl II 2022/137, ausgegeben am 31. 3. 2022, wurden die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, die mietrechtlich ab 1. 4. 2022 gelten, geändert. Diese Richtwerte bilden die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraumab 1.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

