Die Frage, ob durch Abschluss einer Kurzarbeit-Sozialpartnervereinbarung ein individueller Kündigungsschutz begründet wird, wurde vom OGH bereits verneint. Nunmehr wurde bestätigt, dass dies auch gilt, wenn die Kurzarbeit nicht durch Einzelvereinbarung, sondern Betriebsvereinbarung begründet wird (OGH 15. 12. 2021, 9 ObA 97/21m).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

