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Hauptwohnsitzliche Meldung bei Kinderbetreuungsgeld mit Auslandsbezug

RechtsprechungSteuerrechtChrista KocherPV-Info 2022, 26 - 27 Heft 4 v. 10.4.2022

Eine Anspruchsvoraussetzung für den Kinderbetreuungsgeldbezug ist die hauptwohnsitzliche Meldung in Österreich. Wird das Kinderbetreuungsgeld allerdings in einen Mitgliedstaat exportiert, ist die Gleichstellungsregel der VO (EG) 883/2004 zu beachten. Gibt es in einem Mitgliedstaat ein vergleichbares Meldesystem und wird dieses vom Antragsteller eingehalten, so gelten die Anspruchsvoraussetzungen als erfüllt (OGH 13. 9. 2021, 10 ObS 136/21d).

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