Die Tonbandaufnahme einer geschäftlichen Besprechung ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig. Wenn ein Arbeitnehmer das mit dem Direktor eines Standorts seines Arbeitgebers im Beisein des Betriebsratsvorsitzenden geführte Gespräch heimlich mit dem Mobiltelefon aufzeichnet, so begründet dies den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit (OGH 28. 7. 2021, 9 ObA 65/21f).

