Das Fehlen eines gemeinsamen Haushalts spielt beim Familienzeitbonus dann keine Rolle, wenn sich das Kind aus medizinisch indizierten Gründen im Krankenhaus befindet. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Krankenhausaufenthalt dauert. Ein Ausnahmegrund des § 2 Abs 3a FamZeitbG liegt auch dann vor, wenn die Verweildauer des erkrankten Kindes im Krankenhaus dem eines komplikationslos geborenen Kindes entspricht (OGH 13. 9. 2021, 10 ObS 134/21k).

