Die Zuverdienstgrenze ist Maßstab für die Reduzierung einer Beschäftigung während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld. Grundsätzlich gilt für den Zuverdienst das steuerrechtliche Zuflussprinzip. Während es für eine nichtselbständige Tätigkeit uneingeschränkt gilt, gibt es für Selbständige jedoch die Möglichkeit, die Einkünfte abzugrenzen. So ist es mittlerweile ständige Rechtsprechung des OGH, dass für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte auszugehen ist, sondern vom Zeitraum der Ausübung der Tätigkeit (OGH 13. 9. 2021, 10 ObS 123/21t und 10 ObS 127/21f).

