Die Starthilfe für Saisonbetriebe ermöglicht befristete Lohnkostenzuschüsse für vom Lockdown besonders betroffene Saisonbetriebe für Mitarbeiter, die nicht in die Kurzarbeit einbezogen werden können. Diese Betriebe sollen daher entlastet werden, bis die geförderten Mitarbeiter in die Kurzarbeit übernommen werden können oder der Nachfrageausfall aufgrund der Lockdown-Verordnung vorüber ist.

