Die Dienstfreistellung für Risikogruppen wurde auf eine neue gesetzliche Basis gestellt (BGBl I 2021/197, ausgegeben am 3. 12. 2021). Die bisherige Systematik wurde dabei in den Grundzügen beibehalten, teilweise gibt es aber auch Neuerungen. Aufgrund der Verordnung BGBl II 2021/538, ausgegeben am 13. 12. 2021, können Freistellungen vom 12. 12. 2021 bis zum Ablauf des 31. 3. 2022 vorgenommen werden.

