Der im Epidemiegesetz (EpiG) geregelte Anspruch auf Vergütung bei Absonderungsmaßnahmen, Betriebsbeschränkungen und Verkehrsbeschränkungen hat durch die COVID-19-Pandemie plötzlich hohe praktische Bedeutung erlangt. Allein der VwGH war in 2021 in über 100 Fällen mit Vergütungsansprüchen nach dem EpiG befasst. Er hat ua eine für Arbeitgeber besonders relevante Klarstellung vorgenommen: Der Vergütungsbetrag umfasst anteilige Sonderzahlungen auch dann, wenn sie nicht in dem Monat ausbezahlt werden, in den die Quarantäne fällt. Nur Sonderzahlungen, die der Arbeitnehmer jedenfalls erhält und für die durch die Verhinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung kein Ausfall an Entgelt bewirkt werden könnte, sind in den Vergütungsanspruch nicht einzurechnen (VwGH 24. 6. 2021, Ra 2021/09/0094). Andere für die Praxis wesentliche Fragen wurden noch nicht höchstgerichtlich geklärt, wie zB, ob auch Dienstgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zu vergüten sind. Dieser Beitrag gibt ein Update zu den in der jüngeren Judikatur behandelten Praxisfragen rund um den Vergütungsanspruch des Arbeitgebers bei Quarantäne des Arbeitnehmers.

