Unter einer Bleibeprämie ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu verstehen, wenn dieser sein Arbeitsverhältnis zumindest bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auflöst. Da es sich dabei letztlich um eine Abgeltung für die Arbeitsleistung handelt, ist eine derartige Prämie für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers vom Umfang des Schutzes des IESG erfasst (OGH 25. 6. 2021, 8 ObS 1/21m).

