Die Europäische Verwaltungskommission hat sich in einem Meeting am 14. 11. 2022 neuerlich mit der Frage beschäftigt, welche Mitgliedstaaten für Arbeitnehmer, die Homeoffice- oder Telework-Tätigkeiten erbringen, sozialversicherungszuständig sind bzw werden (zu den Prinzipien der Bestimmung der Sozialversicherungszuständigkeit bei Homeoffice siehe Kunesch, Homeoffice im internationalen Kontext: Sozialversicherungsrechtliche Sicht (Teil 2), PV-Info 8/2021, Seite 22 ff).

