Die „Wochengeldfalle“, wonach Frauen, die während einer Karenz ein weiteres Kind erwarten, meistens keinen Anspruch auf Wochengeld oder Entgeltfortzahlung haben, widerspricht der Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG . Eine Richtlinie ist grundsätzlich nicht direkt anwendbar, da die österreichischen Sozialversicherungsträger aber zu den staatlichen Einrichtungen zu zählen sind, können sich deren Mitarbeiterinnen direkt auf die Richtlinie berufen (OGH 30. 8. 2022, 8 ObA 42/22t).

