Hat ein Arbeitsloser das 45. Lebensjahr vollendet, so verfügt er über einen Bemessungsgrundlagenschutz. Dieser Schutz umfasst das für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogene Bruttoentgelt (VwGH 30. 8. 2022, Ra 2022/08/0067).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

