BFG 23. 6. 2022, RV/5100334/2022, hat sich erstmals mit der Frage befasst, wann „zusätzliche Zahlungen, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden“, vorliegen. Das Erkenntnis erging zu COVID-19-Bonuszahlungen, hat jedoch aktuelle Bedeutung, da die gleichen Anforderungen wortgleich in den Bestimmungen zur Teuerungsprämie enthalten sind. Die Finanzverwaltung hat in Rz 112g LStR idF Begutachtungsentwurf Wartungserlass 2022 signalisiert, dass sie den Kernaussagen dieses Judikats folgen wird. Es zeigt sich, dass die praktische Umsetzung von abgabenfreien Teuerungsprämien einige Risiken mit sich bringt. Was vom Gesetzgeber als kurzfristig verfügbare Liquiditätsspritze für Arbeitnehmer mit breitem Anwendungsbereich gedacht war, wird für Arbeitgeber zum Nachzahlungs- und Haftungsrisiko in kommenden GPLB.

