Ein von vornherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung ist laut BFG nicht ausreichend, um einen „Wohnsitz“ iSd § 26 Abs 1 BAO und damit in weiterer Folge die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich zu begründen (BFG 12. 9. 2022, RV/2100321/2015).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

