Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung wurde festgestellt, dass ein großes Pendlerpauschale zu Unrecht in Anspruch genommen wurde. Da nach Ansicht der Abgabenbehörde eine Abgabenhinterziehung vorlag, wurde der verlängerte Verjährungszeitraum von zehn Jahren angewendet. Mit Blick auf das Detail kam das BFG (17. 5. 2022, RV/5100783/2018) zu einem anderen Schluss.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

