Am 24. 8. 2022 wurde die DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung veröffentlicht (BGBl II 2022/318), im Zuge derer es zu Anpassungen bei der Abzugsteuerentlastung iZm grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungen kommt. Wenngleich der Versuch, die komplexe Thematik rund um die Besteuerung von Arbeitskräfteüberlassungen zu systematisieren, durchaus begrüßenswert ist, vermag die vorliegende Verordnung wohl nicht, dem von Wirtschaft und Wissenschaft seit Langem geäußerten Wunsch nach einer deutlichen Entschärfung zu entsprechen.

