Mit BGBl II 2022/303, ausgegeben am 9. 8. 2022, wurde die LohnkontenVO (wiederum) geändert. Folgende Informationen müssen nunmehr zusätzlich in das Lohnkonto aufgenommen werden:
Umstand, ob ein freiwilliger Lohnsteuerabzug durch den (ausländischen) Arbeitgeber (ohne lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich) nach § 47 Abs 1 lit b EStG vorgenommen wird.

