Der Anspruch auf den Familienbonus Plus ist an den Anspruch auf Familienbeihilfe geknüpft. Dieser Umstand kann aber mit Blick auf Unionsrecht nicht so eng ausgelegt werden, dass tatsächlich österreichische Familienbeihilfe bezogen werden muss, vielmehr ist es ausreichend, nachzuweisen, dass dem Grunde nach Anspruch besteht, wenn auch tatsächlich keine österreichische Familienbeihilfe beantragt wird (VwGH 6. 4. 2022, Ra 2021/15/0067).

