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Anspruch auf Familienbeihilfe dem Grunde nach ist für den Familienbonus Plus ausreichend

RechtsprechungSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2022, 27 - 28 Heft 10 v. 10.10.2022

Der Anspruch auf den Familienbonus Plus ist an den Anspruch auf Familienbeihilfe geknüpft. Dieser Umstand kann aber mit Blick auf Unionsrecht nicht so eng ausgelegt werden, dass tatsächlich österreichische Familienbeihilfe bezogen werden muss, vielmehr ist es ausreichend, nachzuweisen, dass dem Grunde nach Anspruch besteht, wenn auch tatsächlich keine österreichische Familienbeihilfe beantragt wird (VwGH 6. 4. 2022, Ra 2021/15/0067).

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