vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Austritt wegen Entgeltvorenthaltung bei COVID-19-Betriebsschließung

RechtsprechungSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2022, 26 Heft 10 v. 10.10.2022

Kann ein Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden, weil der Betrieb aufgrund von COVID-19-Maßnahmen schließen muss, so besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsausfalls aus einem in der Arbeitgebersphäre liegenden Grund. Weigert sich der Arbeitnehmer in einer derartigen Konstellation, Kurzarbeit zuzustimmen, ist der Arbeitgeber nicht zur Entgeltkürzung berechtigt (OGH 25. 5. 2022, 8 ObA 26/22i).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!