Muss sich ein Arbeitnehmer aufgrund einer nicht auf dem EpiG basierenden Anordnung in Heimquarantäne begeben und ist daher an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, so besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer diesen Umstand fahrlässig herbeigeführt hat (OGH 17. 2. 2022, 9 ObA 153/21x).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

