Im Zuge einer GPLA (nunmehr GPLB) wurde ein vormals freies Dienstverhältnis in ein echtes Dienstverhältnis umqualifiziert. In weiterer Folge wurde dies bekämpft und ein freies Dienstverhältnis festgestellt. Nichtsdestoweniger wurde das Verfahren des vermeintlich echten Dienstnehmers wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer sah die Wiederaufnahme als unbegründet an und wendete sich an das BFG (19. 4. 2022, RV/5100016/2014). Der Fall zeigt durchaus interessante verfahrensrechtliche Aspekte auf.

