vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei grob fahrlässig verursachter Dienstverhinderung

RechtsprechungSteuerrechtChrista KocherPV-Info 2022, 17 - 18 Heft 10 v. 10.10.2022

Dienstgeber können – bei Erfüllung aller Voraussetzungen – von der AUVA einen Zuschuss für Mitarbeiter, denen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geleistet wurde, erhalten. Gebührt dem Mitarbeiter aber wegen grob fahrlässigen Verhaltens keine Entgeltfortzahlung, dann erhält auch der Dienstgeber, trotz erfolgter Zahlung, keinen Zuschuss von der AUVA (OGH 22. 2. 2022, 10 Obs 1/22b).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!