Seit August 2022 gilt die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung. Zudem ist der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit (derzeit) ausgelaufen. Für Angehörige von Risikogruppen besteht nach derzeitiger Rechtslage noch bis Ende Oktober 2022 unter bestimmten Voraussetzungen ein Freistellungsanspruch. Im Folgenden wird ein Überblick über die aktuelle Situation gegeben.

