Die Stammfassung der Exekutionsordnung datiert aus dem Jahr 1896 und ist nunmehr sowohl sprachlich als auch inhaltlich in die Jahre gekommen. Die mit der Exekutionsordnungs-Novelle 1991 begonnene Novellierung ist mit der aktuellen Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx, BGBl I 2021/86, ausgegeben am 14. 5. 2021) nunmehr (vorläufig) abgeschlossen. Ziel der GREx ist die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens; daneben wurde auch die Schreibweise der Exekutionsordnung aktualisiert. Die Reform bringt keine grundsätzlichen, für die Personalabrechnung relevanten Änderungen der Berechnung des pfändbaren Betrags; allerdings sind doch einige Verfahrensänderungen, Vereinfachungen und Klarstellungen von für die Personalverrechnung relevanten Abläufen und Themen vorgesehen. Finden Sie dazu nachfolgende Details.

