Am 7. 7. 2021 wurde im Nationalrat die Novelle des LSD-BG auf Basis der Regierungsvorlage (RV 943 BlgNR 27. GP ) beschlossen. Im Vergleich zum Ministerialentwurf vom 19. 4. 2021 wurden noch einige Änderungen vorgenommen. Der Bundesrat hat die LSD-BG-Novelle in seiner Plenarsitzung am 15. 7. 2021 behandelt und den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, abgelehnt. Allerdings hat der Bundesrat auch nicht ausdrücklich beschlossen, Einspruch zu erheben, sodass die Novelle nach acht Wochen im BGBl kundgemacht werden kann. Wesentliche Inhalte der Novelle sind die Abschaffung des Kumulationsprinzips und eine grundlegende Überarbeitung der Verwaltungsstraftatbestände, die auf die Rechtsprechung des EuGH in der Rs Maksimovic zurückzuführen ist. Die Neuregelungen werden mit 1. 9. 2021 in Kraft treten und auf Sachverhalte anwendbar sein, die sich nach dem 31. 8. 2021 ereignen. In diesem Beitrag wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Neuerungen gegeben.

