Die steuerrechtliche Begünstigung in § 26 Z 5 lit b EStG ermöglicht es Arbeitgebern, ab 1. 7. 2021 die Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel nicht steuerbar zu ersetzen, sofern dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Sozialversicherungsrechtlich war bislang noch keine korrespondierende Begünstigung vorgesehen: Lediglich der Ersatz der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln war beitragsfrei. Der Gesetzgeber hat nun auch im ASVG eine gleichlautende Befreiung ergänzt (BGBl I 2021/114, ausgegeben am 30. 6. 2021). Diese Änderung erleichtert die Umsetzung von Kostenübernahmen für Öffi-Tickets in der Personalverrechnung, weil nun keine Einzelbeurteilung mehr für jeden Arbeitnehmer in Abhängigkeit von den zurückgelegten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorgenommen werden muss.

