Wird der Arbeitnehmer nicht übervorteilt, so kann auch während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses über an sich unverzichtbare Ansprüche ein rechtswirksamer Vergleich abgeschlossen werden (OGH 24. 2. 2021, 9 ObA 87/20i).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

