Wie das Rehabilitationsgeld zu bemessen ist, wenn der Anspruch darauf (mittelbar) auf zwei Dienstverhältnisse gestützt werden kann, war bisher unklar. Der OGH entschied nunmehr, dass dafür das Krankengeld aus beiden Dienstverhältnissen zu berücksichtigen ist (OGH 24. 11. 2020, 10 ObS 136/20b).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

