Beim Progressionsvorbehalt werden ausländische Einkünfte zur Ermittlung des anzuwendenden Durchschnittssteuersatzes auf inländische Einkünfte mitberücksichtigt. Das BFG (22. 2. 2021, RV/310088/2020) hatte zu beurteilen, nach welchen Regeln die ausländischen Einkünfte zu ermitteln sind.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

