Homeoffice erfreut sich im täglichen Arbeitsleben immer größerer Beliebtheit. Immer mehr Arbeitnehmer schätzen und fordern erhöhte Flexibilität im Job und auch disloziertes Arbeiten. Die gesetzliche Grundlage wurde in -Österreich dafür per 1. 4. 2021 in § 2h AVRAG geschaffen. Wie Erfahrungen aus der Praxis zeigen, sind Arbeitgeber in letzter Zeit nicht nur mit dem Homeoffice-Wunsch generell, sondern teilweise auch mit der Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice nicht in Österreich, sondern im Ausland konfrontiert. Viele Arbeitgeber sind aufgrund des Flexibilisierungswunsches von Schlüsselkräften oftmals gewillt, derartige Konstellationen zu ermög-lichen. Damit verbunden ist jedoch eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen, sozial-versicherungsrecht-lichen und steuerrechtlichen Problemstellungen, über die wir Sie in den folgenden Ausgaben detailliert informieren.

