Grundsätzlich gebührt der Familienbonus Plus nur für ein Kind, für das auch österreichische Familienbeihilfe gebührt. Das BFG hat dazu klargestellt, dass es genügt, die Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt von Familienbeihilfe zu erfüllen. Ein Antrag oder gar das Fließen von Zahlungen ist nicht nötig (BFG 1. 12. 2020, RV/5101183/2020).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

