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Familienzeitbonus nach Bildungsteilzeitgeld

RechtsprechungSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2021, 11 - 12 Heft 7 v. 10.7.2021

Der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist für den Anspruch auf Familienzeit-bonus schädlich. Bildungsteilzeitgeld gilt in diesem Sinne nach einer OGH-Entscheidung aber nicht als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (OGH 30. 3. 2021, 10 ObS 16/21g).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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