Der Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist für den Anspruch auf Familienzeit-bonus schädlich. Bildungsteilzeitgeld gilt in diesem Sinne nach einer OGH-Entscheidung aber nicht als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (OGH 30. 3. 2021, 10 ObS 16/21g).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

