Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld zählt als Voraussetzung für Bildungsteilzeitgeld bzw Weiterbildungsgeld. Der Familienzeitbonus ist dem Kinderbetreuungsgeld dabei aber nicht gleichzuhalten (BVwG 26. 2. 2021, W 260 2198802-1/6 E).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

