Das AlVG enthält Bestimmungen für das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Ob eine Beschäftigung geringfügig ist, ist dabei nach dem ASVG zu bestimmen. Dies wirft insbesondere dann Fragen auf, wenn eine mindestens einen Monat dauernde Beschäftigung während eines Kalendermonats beginnt oder endet (VwGH 13. 10. 2020, Ro 2016/08/0005; 20. 2. 2020, Ra 2019/08/0156).

