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Die Sechstelbegünstigung für Grenzgänger nach Deutschland

PV InternationalSteuerrechtStefan SchusterPV-Info 2021, 29 - 30 Heft 4 v. 10.4.2021

Unbestritten ist, dass für Grenzgänger die Jahressechstelbegünstigung gleichermaßen anzuwenden ist, sofern sonstige Bezüge neben den laufenden Bezügen zur Auszahlung gelangen. Das BFG (21. 12. 2020, RV/3100395/2019) hatte zu entscheiden, ob Tarifverträge in Deutschland auf die Sechstelbegünstigung eine Auswirkung haben.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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