vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wechsel in den und aus dem Anwendungsbereich des BUAG im aufrechten Arbeitsverhältnis

Für die PraxisSteuerrechtChristoph WiesingerPV-Info 2021, 10 - 19 Heft 4 v. 10.4.2021

Ein Arbeitsverhältnis unterliegt im Regelfall dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) von seinem Beginn bis zum Ende entweder dauerhaft oder gar nicht. Trotzdem gibt es Fälle, in denen sich die Anwendbarkeit des BUAG im aufrechten Arbeitsverhältnis ändert. Das kann dem Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt bewusst sein oder auch nicht. Das BUAG enthält für alle entsprechenden Fallkonstellationen entsprechende Bestimmungen. Die gleichen Fragen stellen sich auch für das BSchEG, doch enthält dieses eine andere Regelung, die am Ende des Beitrags dargestellt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!