So wie in Belangen rund um die Kurzarbeit bzw rund um COVID-19-Regelungen im Allgemeinen gewohnt, wurde von der Bundesregierung Mitte März 2021 kurzfristig ein Kurzarbeitsbonus auf den Weg gebracht. Arbeitgeber, deren Betriebe seit November 2020 aufgrund der Schutzmaßnahmenverordnung des BMSGPK durchgehend geschlossen sind, werden durch eine Einmalauszahlung von bis zu 825 € netto gestützt, deren Arbeitnehmer einmalig mit bis zu 175 € netto. Details erfahren Sie in diesem Beitrag.

