Das am 24. 12. 2020 geschlossene und seit 1. 1. 2021 (vorläufig) anwendbare Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (ABl L 444 vom 31. 12. 2020, S 14) enthält auch umfassende Regelungen zur Koordination der Sozialrechtsvorschriften. Die Regelungen des Abkommens entsprechen weitgehend den Vorgaben der Verordnung (EG) 883/2004 . Im Unterschied dazu werden jedoch Familienleistungen vom Partnerschaftsabkommen nicht erfasst. Außerdem sieht das Partnerschaftsabkommen hinsichtlich des anzuwendenden Rechts keine Ausnahmemöglichkeit vor.

