Im Zuge der noch immer andauernden COVID-19-Pandemie wurde als Begleitmaßnahme zu den ausgeweiteten Maskenpflichten zwischen den Sozialpartnern nunmehr ein General-Kollektivvertrag vereinbart, der mit 25. 1. 2021 in Kraft trat. Im Nachfolgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Eckpunkte des General-Kollektivvertrags (General-KV) gegeben.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

