Ab 1. 1. 2022 wird die „Hacklerregelung“ (abschlagsfreie Frühpension) durch den Frühstarterbonus ersetzt. Die Wiedereinführung der Abschläge wurde von einem heftigen parlamentarischen Schlagabtausch über Gerechtigkeit im Pensionssystem begleitet. Um den gerade im Pensionsrecht bedeutsamen Vertrauensschutz zu wahren, wurde das neuerliche Ende der Abschlagsfreiheit mit einer Übergangszeit von einem Jahr bis Ende 2021 beschlossen.

