In Reaktion auf das Erkenntnis des VwGH vom 25. 7. 2018, Ro 2017/13/0005, wurde mit dem StRefG 2020 für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. 12. 2019 das sogenannte Kontrollsechstel eingeführt, um Missbrauch im Zusammenhang mit Jahressechsteloptimierung vorzubeugen. Nach einiger Praxiserfahrung im Verlauf des Jahres 2020 wurden mit dem COVID-19-StMG Ausnahmen erweitert und eine Aufrollung zugunsten des Arbeitnehmers eingeführt. Die nicht Eingeweihten ohnehin schon schwer erklärbare Jahressechstelbestimmung ist durch die Ergänzung um das Kontrollsechstel samt einer Reihe von Ausnahmen nicht unbedingt verständlicher geworden, sodass sich das BMF bemüßigt sah, einen 23-seitigen (!) Fragen-Antworten-Katalog für 30 Fragen herauszugeben (Info des BMF vom 9. 2. 2021, 2021-0.087.587). Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung.

