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Entlohnung von Arbeitsleistungen am Feiertag, der auf einen Sonntag fällt

RechtsprechungSteuerrechtThomas RauchPV-Info 2021, 18 - 19 Heft 2 v. 10.2.2021

Ein Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, gilt nicht als Feiertag (§ 7 Abs 7 ARG). Für Arbeitsleistungen an einem solchen Tag gebührt daher kein Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG (OGH 29. 7. 2020, 9 ObA 29/20k).

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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