Großer wirtschaftlicher Druck oder die Existenzgefährdung einer Vertragspartei kann einen für die Sittenwidrigkeit einer Auflösungsvereinbarung iSd § 879 ABGB relevanten Umstand bilden, doch ist damit allein eine Sittenwidrigkeit der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch nicht begründet (OGH 29. 6. 2020, 8 ObA 65/20x).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

