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COVID-19-Sonderfreistellung für Schwangere

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2021, 6 Heft 1 v. 10.1.2021

Mit BGBl I 2020/160, ausgegeben am 31. 12. 2020, wurde die Sonderfreistellung COVID-19 im Mutterschutzgesetz (MSchG) implementiert (§ 3a MSchG). Werdenden Müttern wird dadurch unter bestimmten Voraussetzungen ein Freistellungsanspruch eingeräumt.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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