Die ursprünglich für 1. 1. 2021 geplante Angleichung der Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an die der Angestellten wurde nunmehr auf 1. 7. 2021 verschoben (BGBl I 2020/131, ausgegeben am 15. 12. 2020).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

