Am 21. 12. 2020 hat der Nationalrat in einer Sondersitzung, die wegen des Bundesrats-Vetos zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 (SVÄG 2020) aufgrund eines Formalfehlers einberufen worden war, einige für die Personalverrechnung interessante Verlängerungen von COVID-19-bedingten Ausnahmen im ASVG und ein neues „Zwei-Phasen-Modell“ für Abgabenschulden gegenüber der ÖGK beschlossen (BGBl I 2020/158, ausgegeben am 23. 12. 2020). Eine ursprünglich rückwirkend geplante Verzugszinsenbefreiung für die Beiträge Mai bis Dezember 2020 wurde dagegen wieder aufgehoben.

