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Auswirkung der Verfalls- und Verjährungshemmung im ersten „Corona-Lockdown“

Für die PraxisSteuerrechtChristoph WiesingerPV-Info 2021, 29 - 31 Heft 1 v. 10.1.2021

Eine der ersten arbeitsrechtlichen Maßnahmen des Gesetzgebers im Frühjahr 2020 war die Hemmung des Laufs von Verfalls- und Verjährungsfristen arbeitsrechtlicher Ansprüche (§ 18b Abs 2 AVRAG). Obwohl der betroffene Zeitraum mittlerweile einige Monate zurückliegt, können sich bis in das Jahr 2023 praktische Auswirkungen aus dieser Bestimmung ergeben.

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