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Neues Gehaltssystem im Kollektivvertrag für Handelsangestellte – der Countdown läuft (Teil 2)

Für die PraxisSteuerrechtTheresa Dorer, Martina Limbeck, Ursula RobertsPV-Info 2021, 22 - 29 Heft 1 v. 10.1.2021

Sämtliche Handelsunternehmen müssen bis spätestens 1. 1. 2022 in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben umsteigen. Über 400.000 Handelsangestellte sind daher bis 1. 1. 2022 in das neue Gehaltssystem umzustufen (siehe bereits Teil 1 dieses Beitrags in PV-Info 12/2020, Seite 10 ff).

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